Wir, die manufaktur zwei.null GmbH, Tullastr. 12, 68161 Mannheim (im Folgenden "manufaktur zwei.null" und "wir"), haben die Webanwendung Clavimus entwickelt, die unter www.clavimus.de und weiteren Domains online genutzt werden kann. Clavimus unterstützt die Verwaltungsprozesse in Musikschulen oder anderer Kurs- bzw. Unterrichtsanbieter.

Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für Ihre Nutzung von Clavimus mit sämtlichen Inhalten, Funktionen, Diensten und Regeln für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Ihnen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies mit Ihnen ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

Vertragsgegenstand: Angebotsumfang von Clavimus

Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung der Clavimus Applikationen, die über www.clavimus.com oder andere Domains als Web-Anwendung und ergänzende mobile Applikationen (nachfolgend einheitlich "Apps") abgerufen werden kann. Sämtliche Daten werden in der Cloud gespeichert und können so von unterschiedlichen Endgeräten oder einer Web-Applikation jederzeit abgerufen werden.

Wir bieten mit Clavimus eine Applikation an, die die Verwaltungsprozesse in Musikschulen oder anderer Kurs- bzw. Unterrichtsanbieter unterstützt. Insbesondere können die Daten von Schülern und Lehrern verwaltet werden sowie die Organisation von Kursen und Unterricht erfasst werden.

Clavimus steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 365 Tage pro Jahr mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Jahresmittel (nachfolgend "SLA") zur Nutzung zur Verfügung ("Systemlaufzeit"). Werden Wartungsarbeiten erforderlich und steht Clavimus deshalb nicht zur Verfügung, werden wir Sie hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren. Ausfälle von Clavimus aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die SLAs angerechnet. Wir sind nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen Clavimus aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von uns liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), nicht zu erreichen ist.

Registrierung, Vertragsschluss, Nutzung von Clavimus: Rechte und Pflichten

Registrierung

Für eine Registrierung bei Clavimus müssen Sie die erforderlichen Daten wahrheitsgetreu und vollständig angeben, sofern diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Sie müssen eine Postadresse sowie eine Emailadresse angeben, unter der wir Sie erreichen können. Im Anschluss an die Anmeldung übersenden wir Ihnen eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail mit einem Link zur Aktivierung Ihres Zugangs. Erst nach Zusendung dieser Email ist der Registrierungsprozess abgeschlossen ("Abschluss der Registrierung").

Vertragsschluss

Bei der Webanwendung Clavimus kommt ein Nutzungsvertrag mit dem vollständigem Abschluss der Registrierung zwischen Ihnen und uns zustande.

Bei den mobilen Apps kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande, wenn Sie auf der Produktbeschreibungsseite des jeweiligen App-Stores den "Installieren" Button anklicken sowie ggf. Ihr jeweiliges Passwort eingeben.

Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. Wir können Ihre Registrierungsanfrage jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall löschen wir selbstverständlich alle von Ihnen bereits angegebenen Informationen und Daten.

Regeln zur Nutzung von Clavimus

Sie sind selbst für die Geheimhaltung des Passworts verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie Ihr Passwort für den Zugang geheim halten müssen, nicht weitergeben dürfen, keine Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen. Bei einem Missbrauch oder Verlust dieser Angaben oder einem entsprechenden Verdacht sind Sie verpflichtet, uns dies per E-Mail unter der E-Mail-Adresse kontakt@manufaktur-zweinull.de unverzüglich anzuzeigen.

Bei der Nutzung von Clavimus müssen Sie alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland beachten. Sie dürfen insbesondere keine Daten oder Inhalte einstellen und/oder verbreiten, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Wir überprüfen die Inhalte weder auf ihre Richtigkeit, noch auf Virenfreiheit oder auf virentechnische Verarbeitbarkeit hin.

Es ist verboten, Angriffe auf die Funktionsfähigkeit von Clavimus vorzunehmen, wie beispielsweise Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, der Einsatz oder das Versenden von Spionage-Software, Viren und Würmern.

Sofern Sie gegen diese Regeln verstoßen, sind wir berechtigt, Sie zu verwarnen, temporär zu sperren oder gegebenenfalls sogar vollständig von der Nutzung von Clavimus auszuschließen. Wir sind berechtigt, rechtswidrige Inhalte umgehend zu entfernen.

Haftungsfreistellung

Sie stellen uns von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen uns wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die von Ihnen auf Clavimus eingestellten Inhalte geltend machen. Ferner stellen Sie uns von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte, einschließlich Behörden, gegen uns wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung von Clavimus durch Sie geltend machen. Sie übernehmen alle angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten, die uns aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter durch Sie entstehen. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von uns bleiben unberührt. Sie haben das Recht nachzuweisen, dass uns tatsächlich geringere Kosten entstanden sind.

Die vorstehenden Pflichten gelten nur dann, soweit Sie die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten haben, das heißt, Sie wissentlich oder willentlich oder die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.

Preise und Zahlung

Die Leistungsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto von Clavimus gutgeschrieben sein.

manufaktur zwei.null ist bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von sechs Wochen zu erhöhen. Im Rahmen dieser Vorankündigung wird der Kunde über sein Recht informiert, der Preiserhöhung zu widersprechen. Außerdem wird er auf die Folgen hingewiesen, die mit der Ausübung bzw. Nichtausübung seines Widerspruchsrechts verbunden sind. Der geänderte Preis gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen dem geänderten Preis widerspricht. Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Konditionen/Preisen fortgesetzt. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Preise Festpreise.

Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungsmonates die Entgelte oder deren Bestandteile (z. B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraumes vom Beginn des Abrechnungsmonats bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraumes vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungsmonats.

Im Verzugsfall ist manufaktur zwei.null berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. manufaktur zwei.null ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen.

Im Verzugsfall ist manufaktur zwei.null weiterhin berechtigt, für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro zu fordern, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Mit der zweiten Mahnung ist manufaktur zwei.null berechtigt, Portokosten pro Mahnung in Höhe von 2,50 Euro zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Kann manufaktur zwei.null einen höheren Verzugsschaden nachweisen, kann manufaktur zwei.null diesen ebenfalls geltend machen.

Mit Forderungen von manufaktur zwei.null kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen manufaktur zwei.null an Dritte ist ausgeschlossen.

Für die Zahlung durch Lastschrift (SEPA-Lastschrift) gilt das Folgende:

Der Kunde ermächtigt manufaktur zwei.null, durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Gebühren und Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / "Prenotification") erfolgt spätestens 5 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail auf sonstige vereinbarte Weise bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.

Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn

  1. das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde,
  2. für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und
  3. jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, das heißt für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt.

Bei Zahlung der Entgelte durch Lastschrifteinzug berechnet manufaktur zwei.null 6,95 Euro pro Rücklastschrift, wenn der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat, es sei denn der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Widerrufsbelehrung

Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das unten beschriebene gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

manufakur zwei.null GmbH
Tullastr. 12
D-68161 Mannheim
E-Mail: kontakt@manufaktur-zweinull.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufbelehrung

Bitte beachten Sie: Nach den gesetzlichen Regeln besteht z.B. kein Widerrufsrecht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (z.B. Download von Software). Weiterhin besteht kein Widerrufsrecht, wenn wir Ihnen Software auf einem Datenträger liefern und der gelieferte Datenträger von Ihnen entsiegelt wird. Bitte vergleichen Sie hierzu die gesetzlichen Regelung in § 312 d Absatz (4) BGB.

Datenschutz

manufaktur zwei.null erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter unserer Datenschutzerklärung abrufbar.

Kündigungsfristen

Der Vertrag wird je nach Vergütungsmodell auf unbestimmte Zeit oder für eine bestimmte feste Mindestlaufzeit geschlossen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Verträge von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

manufaktur zwei.null ist bei Verträgen, die eine den Kunden bindende Laufzeit oder Mindestvertragslaufzeit haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.

Die Kündigung bedarf der Schriftform; das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

manufaktur zwei.null ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:

Die Kündigung erfolgt nach vorheriger Abmahnung durch manufaktur zwei.null.

Im Falle einer von manufaktur zwei.null ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist manufaktur zwei.null berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.

Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist manufaktur zwei.null berechtigt, die Accounts des Kunden zu sperren.

Haftung für Mängel

Für Mängel an Clavimus haften wir nur nach Maßgabe dieses Abschnittes, soweit die Beeinträchtigungen nicht auf Einschränkungen der Verfügbarkeit beruhen (SLA), die abschließend im Abschnitt "Vertragsgegenstand" geregelt ist.

Ein Mangel liegt immer dann vor, wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder nicht unerheblich gemindert ist. Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch gänzlich aufgehoben, Sie von der Zahlung Ihrer Vergütung entsprechend dem Vertrag bis zur Beseitigung des Mangels befreit. Im Fall der teilweisen Untauglichkeit mindert sich die Vergütung auf ein angemessenes Maß für die Zeit bis zur Beseitigung des Mangels.

Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich von den aufgetretenen Mängeln schriftlich oder per E-Mail zu unterrichten.

Sie haben keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines bei Vertragsschluss vorhandenen oder später eintretenden Mangels an Clavimus, wegen eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben.

Weitergehende und andere als in diesem Abschnitt ausdrücklich genannten Ansprüche und Rechte wegen Mängeln an Clavimus bestehen nicht, soweit wir nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haften.

Haftung

Ansprüche der Nutzer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer daher regelmäßig vertrauen darf.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Sonstiges: Schlussbestimmungen und Änderungen der Nutzungsbedingungen

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn auch der Kunde Kaufmann ist, Mannheim.

Für die von manufaktur zwei.null auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und anzupassen. Die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie über kontakt@manufaktur-zweinull.de anfordern oder auf http://www.clavimus.com/agb abrufen. Sie werden vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Nutzungsbedingungen per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widersprechen Sie der Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, so gelten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Wir werden Sie auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen. Dieser Änderungsmechanismus gilt nicht für Änderungen der vertraglichen Hauptleistungspflichten der Parteien.